Wie sieht die Neuregelung des Kassenberichts aus?

Bereit für den Kassenbericht: Eine geöffnete Kasse steht auf dem Boden, darin und drum herum liegt Geld.

Seit dem 01.01.2017 nun ist es schon verbindlich. Von diesem Stichtag an ist es für sogenannte “bargeldintensive Unternehmen” verpflichtend, einen Kassenbericht samt Zählprotokoll zu führen. Was bedeutet das? Und was passiert, wenn die Kassenführung einmal doch nicht ordnungsgemäß ist? Wir helfen weiter!

Ordnungsgemäße Kassenführung

Grund für diese neue Regelung ist die Sorge des Finanzamtes, dass bei jenen Unternehmen, die den Großteil ihrer Einnahmen bar machen, ein höheres Risiko besteht, den Gewinn zu manipulieren. Darum sollen nun verpflichtende tagtägliche Aufzeichnungen darüber mehr Sicherheit bringen. Wer eine elektronische Registrierkasse benutzt, kennt diese Dokumentation schon als Z-Berichte. Doch die offenen Ladenkassen sind nach wie vor erlaubt. Wie gestaltet sich die Kassenführung dort?

Täglich Kassenberichte führen

Normalerweise ist der Kassenbericht täglich zu erstellen. Er ist die Grundlage der Kassenführung und erhebt verschiedene Werte wie etwa die Einnahmen, Entnahmen, Ausgaben oder den Anfangsbestand. Das ist wichtig, um am Ende die Tageslosung berechnen zu können. Diese gibt die gesamten Tageseinnahmen an. Um ihren genauen Wert zu erhalten kann man leider nicht einfach nur den aktuellen Kassenbestand mit dem vom Vortag verrechnen. Das Ganze muss retrograd erfolgen, das bedeutet rückwärts.

Zählprotokolle erstellen

Als erstes muss der aktuelle Kassenbestand erfasst werden. Um hier möglichst sicher sein zu können, empfiehlt sich das Zählprotokoll. Dabei werden alle Scheine und Münzen aufgeführt und ihre jeweilige Anzahl notiert. Multipliziert man dann Anzahl und Wert miteinander, erhält man die Summe, welche sich gerade in der Kasse befindet. Zum Abschluss muss das Zählprotokoll auf jeden Fall noch mit Datum versehen und unterschrieben werden.

Zum Jahreswechsel hieß es noch, dass das Zählprotokoll verpflichtend sei. Inzwischen hat der Bundesfinanzhof jedoch eingeräumt, dass es bei Unternehmen mit einer offenen Ladenkasse nicht nötig sei, hier reicht der Kassenbericht aus. Dennoch empfehlen wir, diesen Schritt in Ihre Routine aufzunehmen, wenn es sich zeitlich einräumen lässt. So bieten Sie den Prüfern der Finanzämter keine Angriffsfläche, um Ihre ordnungsgemäße Kassenführung anzuzweifeln.

Erstellen des Kassenberichts

Auf welche Art auch immer – der Kassenbestand muss am Ende des Tages vorliegen. Davon zieht man zunächst alle an diesem Tag getätigten Einlagen ab. Das wäre zum Beispiel Wechselgeld, welches man in die Kasse gelegt hat. Was Sie im Laufe des Tages für sowohl private Zwecke als auch geschäftliche Ausgaben entnommen haben, müssen Sie wieder addieren. Von dieser Summe müssen Sie nun nur noch den Kassenbestand vom Anfang des Tages abziehen – schon haben Sie die Tageslosung (sprich Bareinnahmen des Tages).

Unser Rechenbeispiel soll das Ganze deutlich machen:

Kassenstand Geschäftsschluss700,- €
– Einlagen (neu hinzugefügtes Wechselgeld)– 100,- €
+ private Entnahme (Lebensmittel)+ 20,- €
+ Geschäftsentnahme (Büromittel)+ 15,- €
– Kassenstand Vortag– 500,- €
= Tageslosung= 135,- €

Was passiert, wenn kein Kassenbericht vorliegt?

Ist die Kassenführung nicht ordnungsgemäß – was der Fall wäre, wenn es keine täglichen Kassenberichte gibt – und die Steuerprüfer bemerken dies, können solche Fehler verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen. Zunächst kann Ihnen eine Geldbuße drohen. Außerdem wird es zu einer Schätzung Ihres Gewinns durch das Finanzamt kommen, was deutlich höher ausfallen kann, als die eigentliche Summe wäre. Daraus resultieren dann auch mehr nachzuzahlende Steuern.

Gratis Vorlage für Kassenbericht mit Zählprotokoll

Es ist also sicherlich kein Schwerverbrechen, keinen Kassenbericht zu haben. Allerdings ist es auch kein Kavaliersdelikt und kann sogar existenzbedrohend für ein kleines Unternehmen werden. Damit Ihnen die ordnungsgemäße Kassenführung so leicht wie möglich fällt, haben wir für Sie eine Vorlage für Kassenbericht und Zählprotokoll zum kostenlosen Download erstellt. Diese ist besonders übersichtlich, weil sie auf eine Seite passt und dennoch alle tagtäglichen Posten erfasst.

Vorlage Kassenbericht mit Zählprotokoll als PDF

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Falls Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, schreiben Sie uns gern ein Kommentar!

Quellen

www.steuerberater-lippner.de
www.deutsche-handwerks-zeitung.de
www.weclapp.com/de/blog/kassenbericht/

Foto: © Alexas_Fotos, Lizenz: Creative Commons CC0 1.0 , Quelle: pixabay.com


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