Der normale Ablauf eines Geschäfts ist eigentlich der: Ein Kunde kommt, es wird eine Leistung zu einem bestimmten Preis vereinbart, diese wird erbracht, eine Rechnung geschrieben und schließlich auch bezahlt. Doch im Alltag wickeln sich Aufträge nicht immer so linear ab. In manch stressiger Phase ist es nicht immer einfach, den Überblick zu behalten. Dabei ist das wichtig, denn gerade die Kontrolle der Rechnungen ist natürlich essenziell – vor allem bei Freiberuflern!
Wer ist ein Freiberufler?
Gemäß dem § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gehören zu den freiberuflichen Tätigkeiten alle selbstständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.
Wozu sind sie verpflichtet?
Im Gegenteil zu gewerblichen Unternehmern verfügen die oben genannten Berufe über einige Privilegien. So sind sie zum Beispiel nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Für sie reicht meist eine einfache Gewinnermittlung auf Grundlage einer Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Doch um diese später entweder selbst oder vom Steuerberater erstellen lassen zu können, ist es wichtig, den Überblick über alle Rechnungen, Zahlungseingänge und eventuell noch ausstehende Beträge zu behalten. Denn diese müssen alle mit einbezogen werden!
Welche Probleme treten auf?
Viele Freiberufler im Dienstleistungssektor werden für ihre Tätigkeit zu gleichen Teilen bar und per Überweisung bezahlt. Häufig werden die Rechnungen dann an keinem zentralen Ort archiviert, sondern je nach Bezahlmittel entweder mit ins Kassenbuch oder zu den Kontoauszügen gelegt.
So geschieht es leider öfter, dass der Überblick verloren geht und vielleicht sogar die eine oder andere Zahlung unter den Tisch fällt und erst bei der Jahresabrechnung wieder auftaucht. Zwar darf man auch noch bis zu zwei Jahre später mahnen – aber einen professionellen Eindruck hinterlässt man so nicht.
Die Lösung: Monatliche Übersichten führen
Aus diesem Grund empfiehlt es sich, alle Rechnungen an einem zentralen Punkt zu sammeln und monatliche Übersichten anzulegen. Darin sollte erfasst werden, welche Rechnungen angefallen sind (inkl. Rechnungsnummer, Rechnungsbetrag, Fälligkeitsdatum und natürlich der Kunde) sowie ob und in welcher Form – also bar oder per Überweisung – sie bezahlt wurden.
Dadurch wird am Monatsende sehr schnell ersichtlich, ob vielleicht eine Zahlungserinnerung bzw. Mahnung versendet werden muss. Über solche Übersichten freut sich außerdem der Steuerberater, denn das erleichtert seine Arbeit wiederum enorm.
Wir fechten für Sie den Papierkrieg aus!
Wer sich sorgt, dass er vor lauter Papierkrieg und administrativen Punkten nicht mehr dazu kommt, seiner Berufung nachzugehen, dem möchten wir sagen, dass wir die Kontrolle der Rechnungen jetzt auch sehr gerne für Freiberufler übernehmen! So bleibt Ihnen genug Zeit für das, was Sie lieben!
Quellen
www.gesetze-im-internet.de
www.fuer-gruender.de
www.freelancer-blog.de